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Schrebergarten

abstandsvorschriften

Die Regelungen werden dargestellt in Bezug auf eine innerörtliche Bebauung im Rahmen eines Bebauungsplanes.

Teilweise sind die Regelungen stark ausdifferenziert, so dass man zur Sicherheit immer nochmal einen Blick in das jeweilige Nachbargesetz werfen sollte.

Die fehlenden Bundesländer Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben kein Nachbargesetz erlassen. Dort sind daher das nachbarliche Rücksichtnahmegebot, die Ortsüblichkeit und die regionale Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Baum

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Bäumen.

Baden-Württemberg

Schwach wachsende Bäume bis 4 m Höhe: 1 m

Mittelgroße Obstbäume über 4 m Höhe: 1,50 m

Mittelgroße schmale Bäume: 2 m

Großwüchsige Bäume, einzeln, nicht Nadelbäume: 6 m, ansonsten 8 m

Bayern

Alle Bäume bis 2 m Höhe: 0,50 m

Alle Bäume über 2 m Höhe: 2,00 m

Berlin

Stark wachsende Bäume: 3 m

Nicht hochstämmige Bäume: 1 m

Übrige Bäume: 1,5 m

Brandenburg

Alle Bäume bis 2 m Höhe: kein Abstand

Obstbäume über 2 m Höhe: 2 m

Sonstige Bäume über 2 m Höhe: 4 m

Alle Bäume über 2 m Wuchshöhe: ein Drittel der Baumhöhe

Hessen

Sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume: 4 m

Stark wachsende Allee- und Parkbäume: 2 m

Alle übrigen Allee- und Parkbäume: 1,5 m

Kernobst-, Steinobstbäume: je nach Unterlage 1,5 bis 2 m

Niedersachsen

Alle Bäume bis 1,20 Höhe: 0,25 m

... bis 2 m Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 0,75 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 8 m

Nordrhein-Westfalen

Stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m

Alle übrigen außer Obst: 2 m

Obstbäume je nach Unterlage und Art: 1 - 2 m

 

Rheinland-Pfalz

Sehr stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m

Stark wachsende Bäume außer Obst: 2 m

Alle übringe außer Obst: 1,5 m

Obstbäume je nach Art und Unterlage: 1,5 bis 2 m

Sachsen-Anhalt

Alle Bäume bis 1,50 m Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 1 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

...bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 6 m

Saarland

Sehr stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m

Stark wachsende Bäume außer Obst: 2 m

Alle übringe außer Obst: 1,5 m

Obstbäume je nach Art und Unterlage: 1,5 bis 2 m

Sachsen

Alle Bäume bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Bäume über 2 m Höhe: 2 m

Schleswig-Holstein

Bäume bis 1,20 m Höhe: kein Abstand

Bäume über 1,20 m: ein Drittel der Baumhöhe

Thüringen

Sehr stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m

Stark wachsende Bäume außer Obst: 2 m

Alle übringe außer Obst: 1,5 m

Obstbäume je nach Art und Unterlage: 1,5 bis 2 m

Hecke

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Hecken.

Baden-Württemberg

Bei einer Höhe bis 1,80 m: 0,5 m

Bei einer Höhe über 1,80 m: Höhe minus 1,30 m

Berlin

Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 2 m Höhe: 1 m

Bayern

Alle Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Hecken über 2 m Höhe: 2 m

Brandenburg

Alle Hecken bis 2 m Höhe: kein Abstand

Alle Hecken über 2 m Höhe: ein Drittel der Höhe

Hessen

Hecken bis 1,20 Höhe: 0,25 m

Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m

Niedersachsen

Alle Hecken bis 1,20 Höhe: 0,25 m

... bis 2 m Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 0,75 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 8 m

Nordrhein-Westfalen

Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 2 m Höhe: 1 m

Rheinland-Pfalz

Hecken bis 1 m Höhe: 0,25 m

Heclen bis 1,5 m Höhe: 0,5 m

Hecken bis 2 m Höhe: 0,75 m

Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m plus Höhe Hecke minus 2 m

Sachsen-Anhalt

Alle Hecken bis 1,50 Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 1 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 6 m

Saarland

Hecken bis 1 m Höhe: 0,25 m

Hecken bis 1,5 m Höhe: 0,5 m

Hecken über 1,5 m: 0,75 m

Sachsen

Alle Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Hecken über 2 m Höhe: 2 m

Schleswig-Holstein

Hecken bis 1,2 m Höhe: kein Abstand

Hecken über 1,2 m Höhe: ein Drittel der Heckenhöhe

Thüringen

Hecken bis 1 m Höhe: 0,25 m

Hecken bis 1,5 m Höhe: 0,5 m

Hecken bis 2 m Höhe: 0,75 m

Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m plus Heckenhöhe minus 2 m

Strauch

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Sträuchern.

Baden-Württemberg

Sträucher bis 1,8 m Höhe: 0,5 m

Sträucher über 1,8 m Höhe: 2 m

Bayern

Alle Sträucher bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Sträucher über 2 m Höhe: 2 m

Berlin

Alle Sträucher: 0,5 m

Brandenburg

Alle Sträucher bis 2 m Höhe: kein Abstand

Alle Sträuche über 2 m: ein Drittel der Strauchhöhe

Hessen

Stark wachsende Ziersträucher: 1 m

Alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m

Brombeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerenobststräucher: 0,5 m

Niedersachsen

Alle Sträucher bis 1,20 Höhe: 0,25 m

... bis 2 m Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 0,75 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 8 m

Nordrhein-Westfalen

Brombeersträucher und stark wachsende Ziersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher und alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m

Rheinland-Pfalz

Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m

Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m

Brommbeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m

Sachsen-Anhalt

Alle Sträucher bis 1,50 Höhe: 0,5 m

... bis 3 m Höhe: 1 m

... bis 5 m Höhe: 1,25 m

... bis 15 m Höhe: 3 m

... über 15 m Höhe: 6 m

Saarland

Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m

Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m

Brommbeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m

Sachsen

Alle Sträucher bis 2 m Höhe: 0,5 m

Alle Sträucher über 2 m Höhe: 2 m

Schleswig-Holstein

Alle Sträucher bis 1,2 m Höhe: kein Abstand

Alle Sträucher über 1,2 m: ein Drittel der Strauchhöhe

Thüringen

Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m

Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m

Brommbeersträucher: 1 m

Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m

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