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Die Regelungen werden dargestellt in Bezug auf eine innerörtliche Bebauung im Rahmen eines Bebauungsplanes.
Teilweise sind die Regelungen stark ausdifferenziert, so dass man zur Sicherheit immer nochmal einen Blick in das jeweilige Nachbargesetz werfen sollte.
Die fehlenden Bundesländer Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben kein Nachbargesetz erlassen. Dort sind daher das nachbarliche Rücksichtnahmegebot, die Ortsüblichkeit und die regionale Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Bäumen.
Schwach wachsende Bäume bis 4 m Höhe: 1 m
Mittelgroße Obstbäume über 4 m Höhe: 1,50 m
Mittelgroße schmale Bäume: 2 m
Großwüchsige Bäume, einzeln, nicht Nadelbäume: 6 m, ansonsten 8 m
Alle Bäume bis 2 m Höhe: 0,50 m
Alle Bäume über 2 m Höhe: 2,00 m
Stark wachsende Bäume: 3 m
Nicht hochstämmige Bäume: 1 m
Übrige Bäume: 1,5 m
Alle Bäume bis 2 m Höhe: kein Abstand
Obstbäume über 2 m Höhe: 2 m
Sonstige Bäume über 2 m Höhe: 4 m
Alle Bäume über 2 m Wuchshöhe: ein Drittel der Baumhöhe
Sehr stark wachsende Allee- und Parkbäume: 4 m
Stark wachsende Allee- und Parkbäume: 2 m
Alle übrigen Allee- und Parkbäume: 1,5 m
Kernobst-, Steinobstbäume: je nach Unterlage 1,5 bis 2 m
Alle Bäume bis 1,20 Höhe: 0,25 m
... bis 2 m Höhe: 0,5 m
... bis 3 m Höhe: 0,75 m
... bis 5 m Höhe: 1,25 m
... bis 15 m Höhe: 3 m
... über 15 m Höhe: 8 m
Stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m
Alle übrigen außer Obst: 2 m
Obstbäume je nach Unterlage und Art: 1 - 2 m
Sehr stark wachsende Bäume außer Obst: 4 m
Stark wachsende Bäume außer Obst: 2 m
Alle übringe außer Obst: 1,5 m
Obstbäume je nach Art und Unterlage: 1,5 bis 2 m
Alle Bäume bis 1,50 m Höhe: 0,5 m
... bis 3 m Höhe: 1 m
...bis 15 m Höhe: 3 m
... über 15 m Höhe: 6 m
Alle Bäume bis 2 m Höhe: 0,5 m
Alle Bäume über 2 m Höhe: 2 m
Bäume bis 1,20 m Höhe: kein Abstand
Bäume über 1,20 m: ein Drittel der Baumhöhe
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Hecken.
Bei einer Höhe bis 1,80 m: 0,5 m
Bei einer Höhe über 1,80 m: Höhe minus 1,30 m
Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m
Hecken über 2 m Höhe: 1 m
Alle Hecken bis 2 m Höhe: 0,5 m
Alle Hecken über 2 m Höhe: 2 m
Alle Hecken bis 2 m Höhe: kein Abstand
Alle Hecken über 2 m Höhe: ein Drittel der Höhe
Hecken bis 1,20 Höhe: 0,25 m
Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m
Alle Hecken bis 1,20 Höhe: 0,25 m
Hecken bis 1 m Höhe: 0,25 m
Heclen bis 1,5 m Höhe: 0,5 m
Hecken bis 2 m Höhe: 0,75 m
Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m plus Höhe Hecke minus 2 m
Alle Hecken bis 1,50 Höhe: 0,5 m
Hecken bis 1,5 m Höhe: 0,5 m
Hecken über 1,5 m: 0,75 m
Hecken bis 1,2 m Höhe: kein Abstand
Hecken über 1,2 m Höhe: ein Drittel der Heckenhöhe
Hecken über 2 m Höhe: 0,75 m plus Heckenhöhe minus 2 m
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Sträuchern.
Sträucher bis 1,8 m Höhe: 0,5 m
Sträucher über 1,8 m Höhe: 2 m
Alle Sträucher bis 2 m Höhe: 0,5 m
Alle Sträucher über 2 m Höhe: 2 m
Alle Sträucher bis 2 m Höhe: kein Abstand
Alle Sträuche über 2 m: ein Drittel der Strauchhöhe
Stark wachsende Ziersträucher: 1 m
Alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m
Brombeersträucher: 1 m
Alle übrigen Beerenobststräucher: 0,5 m
Alle Sträucher bis 1,20 Höhe: 0,25 m
Brombeersträucher und stark wachsende Ziersträucher: 1 m
Alle übrigen Beerensträucher und alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m
Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m
Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m
Brommbeersträucher: 1 m
Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m
Alle Sträucher bis 1,50 Höhe: 0,5 m
Alle Sträucher bis 1,2 m Höhe: kein Abstand
Alle Sträucher über 1,2 m: ein Drittel der Strauchhöhe
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