Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Vertragsparteien".
Von wem kann der Mieter die Kaution zurück verlangen, wenn nach deren Zahlung die Wohnung verkauft wurde und nun eine andere Person Vermieter ist?
Wechselt der Eigentümer der Wohnung, bleibt das Mietverhältnis mit dem neuen Vermieter bestehen. Von ihm kann der Mieter die Kaution zurück verlangen, selbst dann, wenn der neue Vermieter die Kaution gar nicht erhalten hat. Der neue Eigentümer kann sich also nicht darauf berufen, die Kaution niemals erhalten zu haben. Ist vom neuen Vermieter die Kaution nicht zu erhalten, weil er zahlungsunfähig (insolvent) ist und das Geld nicht auf einem Sonderkonto angelegt ist, kann sich der Mieter an den alten Vermieter halten. Dann muss dieser bezahlen.