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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Fahrstuhl".
Es können nur die Wartungskosten umgelegt werden, nicht die Reparaturkosten. Aber auch die Wartungskosten nur dann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
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Der Mieter kann die Miete mindern und vom Vermieter verlangen, dass er den Lärm auf das zulässige Maß begrenzt.
0800 3746-555 gebührenfrei