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Bürgschaft

Fahrstuhl

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Fahrstuhl".

Können Wartungskosten und Reparaturkosten für den Fahrstuhl über die Nebenkosten umgelegt werden?

Es können nur die Wartungskosten umgelegt werden, nicht die Reparaturkosten. Aber auch die Wartungskosten nur dann, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.

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Muss auch ein Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, die Kosten für den Fahrstuhl mittragen?

Ja, selbst wenn er keinen persönlichen Nutzen vom Aufzug hat.

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Kann man im Mietvertrag etwas anderes vereinbaren?

Ja, es ist auch möglich, vertraglich für ihn diese Umlage auszuschließen.

Darf ich den Aufzug benutzen, auch wenn in meinem Mietvertrag nichts dazu steht?

Ja, wenn das Haus einen Fahrstuhl hat, darf der Mieter ihn auch benutzen, er gilt als mitvermietet.

Welche Rechte habe ich, wenn der Fahrstuhl längere Zeit ausfällt?

Das ist ein Mangel der Wohnung, so dass ich die Reparatur verlangen und die Miete mindern kann.

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Kann ich vom Vermieter die Reparatur des Fahrstuhls verlangen?

Ja, der Vermieter muss ihn betriebsbereit halten, da er mitvermietet ist.

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Was ist, wenn der Aufzug beim Betrieb extrem laut ist?

Der Mieter kann die Miete mindern und vom Vermieter verlangen, dass er den Lärm auf das zulässige Maß begrenzt.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei