Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Betriebskosten".
Was sind Nebenkosten/Betriebskosten?
Nebenkosten sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Vermieter im Zusammenhang mit dem Eigentum und Gebrauch des Hauses entstehen. Ausgaben, die nur ein einziges Mal entstehen, zählen normalerweise nicht als Betriebskosten. Zu den Betriebskosten zählen z.B. Gebühren für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung und Entwässerung.
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Wer muss die Nebenkosten tragen - der Vermieter oder der Mieter?
Entscheidend ist zunächst, was im Mietvertrag über die Kostentragungspflicht steht. Findet sich keine Regelung, ist der Vermieter für die Zahlung zuständig. Die Nebenkosten (Betriebskosten) sind dann Bestandteil der Miete. Im Mietvertrag kann der Vermieter die Zahlung der Betriebskosten jedoch dem Mieter auferlegen. Solche Vertragsvereinbarungen sind heute die Regel. Für die Heizkosten gelten Ausnahmen. Ist die Heizkostenverordnung anwendbar, muss der Mieter die Heizkosten bezahlen, auch wenn sich keine Regelung im Mietvertrag findet (vgl. Heiz- und Warmwasserkosten)
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