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15.05.2019

Bunte Bilder im Sozialen Netzwerk

Bei Instagram handelt es sich um ein soziales Netzwerk, bei dem der Schwerpunkt auf der Veröffentlichung von Fotos und Videos liegt. Nutzer können Bilder bearbeiten und hochladen. Fügen Sie unter Ihr Bild oder Video ein Hashtag (zum Beispiel #Sommerurlaub), können andere Nutzer durch Eingabe dieses Hashtags Ihre Inhalte finden. Beliebte Beiträge können mit einem "Gefällt-Mir" bzw. "Like" belohnt werden.

Je nach Wahl der Einstellungen können die Inhalte von jedem gesehen werden oder nur von Freunden. Wählen Sie in den Einstellungen "Privat" muss Ihnen ein Nutzer wie bei einer Freundschaftsanfrage bei Facebook zunächst folgen, bevor er Zugriff auf Ihre Beiträge hat.

Gut zu wissen

Einige Instagram-Nutzer verdienen mittlerweile eine Menge Geld über dieses Netzwerk. Firmen suche gezielt nach Personen, die viele "Follower" und eine hohe Interaktionsrate wie "Likes" oder Kommentare haben. Es wird davon ausgegangen, dass diese Personen einen großen Einfluss auf die Meinung anderer Nutzer haben. Diese "Influencer" bekommen Produkte zugeschickt mit der Bitte, diese zu testen und auf Instagram zu kommentieren und zu präsentieren. Dabei muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um eine bezahlte Partnerschaft handelt. Der Beitrag muss also als Werbung erkennbar sein.

Impressumpflicht

Nicht nur Privatpersonen nutzen Instagram. Auch Firmen haben die Plattform schon längst für ihr Marketing entdeckt. Nach § 5 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) unterliegt der Auftritt dann der Impressumpflicht. Die technische Umsetzung ist dabei nicht immer ganz einfach. In der Biografie ist der Platz für ein komplettes Impressum zu knapp. Daher sollten gewerbliche Nutzer dort einen Link auf ein extern bereitgehaltenes Impressum einfügen. Das Wort "Impressum" sollte dabei unbedingt verwendet werden.

Tipp

Als rein privater Nutzer von Instagram brauchen Sie nach derzeitigem Stand kein Impressum.

Wem gehören die Bilder?

Melden Sie sich bei Instagram an, müssen Sie den Nutzungsbedingungen (AGB) zustimmen. Dort finden Sie ein Regelungen zu den Bildrechten. Mit der Zustimmung zu den AGB (Stand Februar 2017) erteilen Sie Instagram ein weltweites Nutzungsrecht an den geposteten Bildern. Im Extremfall kann es sogar passieren, dass Ihr eigenes Foto Sie plötzlich von einem Werbeplakat aus anlächelt. Geld bekommen Sie keins dafür, da in den AGB bestimmt ist, dass die Übertragung gebührenfrei und vollständig bezahlt erfolgt. Da nützt es auch nichts, seinen Instagram-Account zu löschen. Der Dienst darf nämlich mit der Zustimmung zu den AGB sämtliche Inhalte speichern und nutzen, unabhängig davon, ob der Account besteht oder nicht.

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